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   KG, 18.03.2010 - 2 Verg 7/09   

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https://dejure.org/2010,6549
KG, 18.03.2010 - 2 Verg 7/09 (https://dejure.org/2010,6549)
KG, Entscheidung vom 18.03.2010 - 2 Verg 7/09 (https://dejure.org/2010,6549)
KG, Entscheidung vom 18. März 2010 - 2 Verg 7/09 (https://dejure.org/2010,6549)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 128 Abs 1 S 2 GWB, § 13 Abs 1 Nr 1 VwKostG
    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung eines Vergabenachprüfungsverfahrens; Anforderungen an die Feststellung eines Vergabeverstoßes

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigterklärung eines Vergabenachprüfungsverfahrens; Anforderungen an die Feststellung eines Vergabeverstoßes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bildung einer Kostenquote im Nachprüfungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 28.09.2009 - 2 Verg 8/09

    Vergabenachprüfungsverfahren: Notwendiger Inhalt einer zulässigen sofortigen

    Auszug aus KG, 18.03.2010 - 2 Verg 7/09
    Im Verlauf des Beschwerdeverfahrens nahm der Antragsgegner - auf Hinweis des Senats in dem Beschluss gemäß § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB vom 28.9.2009 (2 Verg 8/09) - von seiner Haltung Abstand und führte am 25.11.2009 ein drittes Probeessen als Blindverkostung durch.

    (1) Der Hauptantrag ist nicht etwa deshalb als unbedeutend für die zu erlassende Kostenentscheidung anzusehen, weil die Vergabenachprüfungsinstanzen nicht an die konkrete Formulierung des Nachprüfungsantrages gebunden sind (vgl. Senat , Beschl. v. 28.9.2009 - 2 Verg 8/09 - Rdnr. 5 zit. nach Juris, zum parallelen Eilantrag).

    (2) Die Bewertungen des ersten Probeessens durch die Essenkommissionen erfolgten in vergaberechtswidriger Weise, wie der Senat schon in seinem Beschluss vom 28.9.2009 (2 Verg 8/09) angedeutet hat.

    der Beschlussgründe (2 Verg 8/09), verwiesen.

    Zur Begründung wird auf die Senatsbeschlüsse vom 28.9.2009 (Ziff. 3 der Beschlussgründe) und vom 2.12.2009 in dem parallelen Verfahren über den Antrag nach § 118 Abs. 1 Satz 3 GWB - 2 Verg 8/09 - des verwiesen.

  • BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03

    Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer

    Auszug aus KG, 18.03.2010 - 2 Verg 7/09
    Dies hat der Bundesgerichtshof für den Fall, dass die übereinstimmenden Erledigterklärung des Vergabenachprüfungsverfahrens im Verfahren vor der Vergabekammer abgegeben wurde, ausdrücklich entschieden (BGH, NZBau 2004, 285).
  • OLG Düsseldorf, 26.11.2007 - Verg 53/05

    Kosten des Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer nach Erledigung des

    Auszug aus KG, 18.03.2010 - 2 Verg 7/09
    Der Senat sieht keinen Grund, der dafür spräche, den Fall, dass die übereinstimmenden Erledigterklärung des Vergabenachprüfungsverfahrens erst im Beschwerdeverfahren abgegeben wurde, hiervon abweichend zu behandeln (ebenso OLG Düsseldorf , Beschl. v. 26.11.2007 - VII-Verg 53/05 -, zit. nach Juris).
  • BayObLG, 13.05.2004 - Verg 4/04

    Kostenerstattung für Beigeladenen mit eigenen Sachanträgen

    Auszug aus KG, 18.03.2010 - 2 Verg 7/09
    Denn Voraussetzung für die Erstattung der Kosten eines Beigeladenen ist es u.a., dass dieser einen Sachantrag stellt oder das Vergabenachprüfungsverfahren wesentlich fördert (vgl. Senat , zuletzt Beschl. v. 11.11.2006 - 2 Verg 12/05; ebenso BayObLG , Beschl. v. 13.5.2004 - Verg 4/04 - Rdnr. 7 ff. zit. nach Juris).
  • OLG Celle, 04.05.2011 - 13 Verg 1/11

    Kostentragungspflicht nach Antragsrücknahme

    Voraussetzung für die Erstattung von Kosten wäre aber, dass ein Beigeladener einen Sachantrag stellt oder das Beschwerdeverfahren wesentlich fördert (vgl. KG, Beschluss vom 18.03.2010 - 2 Verg 7/09, Tz. 31, zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2011 - Verg W 3/11

    Kosten des Vergabenachprüfungsverfahrens nach Erledigung der Hauptsache nach

    Eine Ermessensentscheidung auf der Grundlage der Erfolgsaussichten lässt sich auch nicht unter entsprechender Anwendung von § 91a ZPO treffen, denn die Kostenvorschriften der ZPO finden auf das Verfahren vor der Vergabekammer keine Anwendung (vgl. BGH, Beschluss v. 09.12.2003, X ZB 14/03, VergabeR 2004, 414; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 26.11.2007, VII-Verg 53/05, zitiert nach juris.de; Senat, Beschluss v. 27.01.2009, Verg W 14/07, unveröffentlicht; KG Berlin, Beschluss v. 18.03.2010, 2 Verg 7/09, zitiert nach juris.de).
  • KG, 12.07.2010 - 2 Verg 3/10

    Vergabenachprüfungsverfahren: Wirkungen der Rücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Im Falle der Rücknahme des Vergabenachprüfungsantrages entspricht die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen durch den Antragsteller dann der Billigkeit, wenn der Beigeladene einen Sachantrag gestellt oder wenn er das Vergabenachprüfungsverfahren wesentlich gefördert hat (so zur bisherigen, ähnlichen Rechtslage analog § 162 VwGO und § 101 Abs. 1 ZPO: Senat, Beschl. v. 18.3.2010, 2 Verg 7/09, Rdnr. 31 zit. nach Juris; Senat, Beschl. v. 11.3.2010, 2 Verg 12/09, Rdnr. 44 zit. nach Juris; Senat, Beschl. v. 11.11.2006, 2 Verg 12/05).
  • KG, 25.11.2014 - Verg 17/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Kostenentscheidung nach Verfahrenserledigung

    Letzteres wird von § 128 GWB erfasst, der keinen Verweis auf § 91a ZPO enthält (ebenso für den Fall einer übereinstimmenden Erledigterklärung Senat, Beschl. v. 18.3.2010, 2 Verg 7/09, Rdnr. 7 zit. nach Juris).
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